Bei Neubauten, beim Heizungsersatz oder bei Sanierungen ist ein Energienachweis gesetzlich vorgeschrieben – für die Baubewilligung und mögliche Förderungen.
Berechnung des Heizwärmebedarfs, U-Werte der Gebäudehülle und Nutzung erneuerbarer Energie – z. B. mit Photovoltaik oder Wärmepumpe
Wir übernehmen Planung, Berechnung und Einreichung Ihres Energienachweises – schnell, präzise und gemäß kantonalen Vorgaben.